Klasse 10
Allgemeines
An zentralen Hauptschul-Standorten wird (nach § 6 Abs. 3 Schulgesetz) ein sechstes Schuljahr der Hauptschule als freiwilliges Angebot (Klasse 10) eingerichtet.
Es vermittelt einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsabschluss.
In diesem Schuljahr gibt es keine Klassenstufe 10.